Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag)
Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

    1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
      Immer wenn eine Gastaufnahme verbindlich vereinbart wird, egal ob telefonisch, mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder Internet kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch mündliche Vereinbarungen mit dem Gast rechtsverbindlich sind.
    2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
    3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

    1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages – gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
    2. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die Vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
    5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show)

    1. Der Gast kann aus Gründen persönlicher oder anderer Verhinderung (Krankheit, Todesfall, kein Urlaub, schlechtes Wetter usw.) nicht kostenfrei von einem verbindlichen Beherbergungsvertrag zurücktreten (§ 537 BGB).
    2. Es besteht grundsätzlich kein kostenloses Widerrufsrecht.
    3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Gästezimmern 20 Prozent des Übernachtungspreises und bei Ferienwohnungen 10 % des Übernachtungspreises.
    4. Erscheint der Gast nicht, reist er später als vereinbart an oder früher ab, bleibt er dennoch zur vollen Bezahlung abzüglich der ersparten Aufwendungen von 20 % während der gesamten vereinbarten Aufenthaltsdauer verpflichtet.
    5. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    6. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4. errechneten Betrag zu bezahlen.
    7. Die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung müssen angerechnet werden. Ist anderweitige Belegung nicht möglich, behält der Beherbergungsbetrieb den Anspruch auf Vergütung.
  5. Rücktritt des Hotels

    1. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers für mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
    2. Das Hotel ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden
      • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
    3. Der Hotelier kann dem Gast außerordentlich kündigen bei vertragswidrigem Gebrauch der Unterkunft (z. B. Rauchen im Nichtraucherzimmer, Belästigung anderer Gäste durch Lärm oder Alkoholisierung, Beschädigung von Einrichtungen, usw.)
  6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe

    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sollte der Kunde später als 18.00 Uhr anreisen, bittet das Hotel um Information. Sofern nicht eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben – um dem Gast eine eventuelle Stornierungsgebühr zu ersparen.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen sofern keine spätere Abreisezeit vereinbart wurde. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung angemessene Gebühren in Rechnung stellen.
  7. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.