Page 21 - Gästemappe Hotelpension Gästehaus Birgit
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folgendes: wenn Sie abends das Licht in Ihrem Zimmer/Wohnung
           anschalten, dann schließen Sie bitte die Fenster oder umgekehrt: wenn
           Sie die Fenster aufmachen, dann machen Sie bitte alle Lichtquellen im
           Zimmer aus.

           STORNIERUNG / VORZEITIGE ABREISE
           Ein unangenehmes Thema (... aber das muss leider auch sein ...):
           Es gelten die Bestimmungen des allgemeinen Gastaufnahmevertrages:
           Sollte die verbindlich bestätigte Buchung (auch telefonische oder
           kurzfristige Buchungen) - aus welchem Grund auch immer - storniert
           oder verkürzt werden, bemühen wir uns, das/die Zimmer bzw.
           Ferienwohnungen weiter zu vermitteln.
           Gelingt uns das, kommen keine Kosten auf Sie zu. Sollte es nicht
           gelingen, behalten wir uns vor im Rahmen der gesetzlichen
           Regelungen 80 % der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen
           (bei Ferienwohnungen 90 %).
           Das gleiche gilt bei Nichterscheinen, verspäteter Ankunft oder
           vorzeitiger Abreise.

           Noch ein offenes Wort an die Radfahrer und Wanderer:
           Radfahren oder Wandern bei Regen macht nicht unbedingt Spaß - das
           ist uns klar. Für das Wetter kann jedoch leider niemand etwas. Deshalb
           gilt die oben genannte Regelung auch bei Stornierung/Abbruch des
           Aufenthaltes wegen schlechten Wetters. Übrigens: Es gibt auch für
           Regenwetter interessante Freizeitangebote im Taubertal!
           Sollte dennoch der Fall eintreten, dass eine Buchung verkürzt oder
           storniert werden muss, werden wir uns bemühen, das Zimmer
           anderweitig zu vermitteln und somit die Stornogebühr so gering wie
           möglich ausfallen zu lassen bzw. ganz zu vermeiden.
           Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei
           einem Versicherer Ihres Vertrauens.
           Bei einer Gruppenbuchung ist unser Ansprech- und Vertragspartner
           immer der Auftraggeber. Er haftet auch für seine Mitreisenden.
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